UVV-Service für PSAgA
Prüfung Anschlagmittel und Hebezeug nach DGUV R 100-500
Gerne überprüfen und dokumentiere ich Ihre "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" nach Herstellerangaben und DGUV Grundsatz 312-906.
Die PSA-Prüfung muss für gewerbliche Anwender regelmäßig, mindestens 1x jährlich, erfolgen.
Als Sachkundiger prüfte ich, auch zeitnah, vor Ort.
Schreiben Sie oder rufen Sie an!
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+49 (0)6881 8994700
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PSAgA Service Leist