UVV-Service für PSAgA

Prüfung Anschlagmittel und Hebezeug nach DGUV R 100-500

Gerne überprüfen und dokumentiere ich Ihre "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" nach Herstellerangaben und DGUV Grundsatz 312-906.

Die PSA-Prüfung muss für gewerbliche Anwender regelmäßig, mindestens 1x jährlich, erfolgen.

Als Sachkundiger prüfte ich, auch zeitnah, vor Ort.

Schreiben Sie oder rufen Sie an!

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+49 (0)6881 8994700

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Beide Rufnummern auch per Whatsapp erreichbar

PSAgA Service Leist

http://psaga-service-leist.de